ZÜBLIN-Kulturpreis 2018 wird im Genre „Tanz“ ausgeschrieben Wettbewerb 2018 richtet sich an junge Tänzerinnen und Tänzer in den Kategorien „junge Profis“ und „ambitionierte Amateure“. Wettbewerb 2018 richtet sich an junge Tänzerinnen und Tänzer in den Kategorien „junge Profis“ und „ambitionierte Amateure“ Bewerbungsschluss ist der 10.4.2018 Öffentliche Preisträger-Tanzveranstaltung am 21.7.2018 Seit fast 30 Jahren findet in der Glashalle der Ed. Züblin AG in Stuttgart der „Sommer im ZÜBLIN-Haus“ statt. Mit dieser Kulturreihe fördert das Bauunternehmen u. a. Nachwuchs­künstlerinnen und -künstler verschiedener Genres aus Baden-Württemberg. 2017 erweiterte ZÜBLIN sein Kulturengagement um den ZÜBLIN-Kulturpreis, der sich ebenfalls an Nachwuchstalente aus Baden-Württemberg richtet. Der Preis wird jährlich wechselnd in verschiedenen Kategorien ausgeschrieben, 2018 im Bereich „Tanz“. Bewerben können sich alle Tänzerinnen und Tänzer – von Solistinnen und Solisten bis Tanz-Ensembles – in den zwei Kategorien „junge Profis“ (Alter: 15-25 Jahre) und „ambitionierte Amateure“ (Alter: 15-35 Jahre). Die Stilrichtung ist offen – von Ballett, zeitgenössischem Tanz und Tango über Modern und Jazz Dance bis Hip-Hop und Breakdance ist alles möglich. Der Tanz in seiner ganzen Vielfalt soll das Publikum im ZÜBLIN-Haus begeistern. Kooperationspartnerin ist die TanzSzene Baden-Württemberg e. V. Als Schirmherr engagiert sich der in Stuttgart lebende kanadische Tänzer und Choreograph Eric Gauthier. Entscheidende Kriterien bei der Bewerberauswahl sind die tänzerische Qualität, die Choreografie und herausragende Merkmale. Eine siebenköpfige Jury aus ZÜBLIN-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Tanzprofis wählt im Vorfeld der Preisverleihung pro Kategorie jeweils drei Tanz-Solistinnen bzw. -Solisten oder Tanz-Ensembles aus. Diese werden zur öffentlichen Preisträger-Tanzveranstaltung am 21.7.2018 im ZÜBLIN-Haus eingeladen. Dort zählt dann insbeson­dere der überzeugende und unterhaltsame Live-Auftritt. Das Publikum vergibt per Stimmabgabe die Platzierungen. Insgesamt wird an die Gewinnerinnen und Gewinner ein Preisgeld in Höhe von 9.000 € ausgeschüttet. Bewerbungen sind bis zum 10.4.2018 möglich. Die Ausschreibungsunterlagen können per E-Mail unter zueblinkulturpreis@puepcke.de angefordert werden. Die Unterlagen stehen zum Download auch auf www.zueblin-haus.de zur Verfügung.