Ed. Züblin AG ruft jährlichen „ZÜBLIN-Kulturpreis“ zur Förderung von Nachwuchstalenten ins Leben Der Wettbewerb 2017 richtet sich an singende Ensembles ‒ von Chören bis A-cappella-Gruppen. Bewerbungsschluss ist der 31.3.2017 . Öffentliches Preisträgerkonzert am 22.7.2017 Wettbewerb 2017 richtet sich an singende Ensembles ‒ von Chören bis A-cappella-Gruppen Bewerbungsschluss ist der 31.3.2017 Öffentliches Preisträgerkonzert am 22.7.2017 Seit über 20 Jahren findet in der Glashalle der Ed. Züblin AG in Stuttgart-Möhringen der „Sommer im ZÜBLIN-Haus“ statt. Mit dieser jährlichen Kulturreihe bietet das Bauunternehmen vielen Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern unterschiedlicher Genres aus Baden-Württemberg eine Bühne. Aufgrund von Umbauarbeiten im ZÜBLIN-Haus musste die Kulturreihe zwei Jahre pausieren. Jetzt erweitert das Stuttgarter Unternehmen sein Kulturengagement und vergibt erstmals den ZÜBLIN-Kulturpreis an ambitionierte Ensembles aus Baden-Württemberg. „Die Kulturförderung, vor allem von Nachwuchs­talenten, liegt uns schon lange am Herzen. Mit dem neuen Kulturpreis wollen wir dem noch mehr Ausdruck verleihen. Wir freuen uns auf viele tolle Bewerbungen“, betont ZÜBLIN-Vorstandsmitglied Klaus Pöllath. Der ZÜBLIN-Kulturpreis wird genreübergreifend jährlich wechselnd in verschiedenen Kategorien vergeben. Im ersten Jahr können sich singende Ensembles bewerben, von Chören bis hin zu A-cappella-Gruppen. Die Stilrichtung ist offen: ob Klassik oder Jazz, Weltmusik oder Pop – alles ist möglich. Kooperationspartner sind der Schwäbische Chorverband e.V. und der Badische Chorverband 1862 e.V. Als Schirmherrin engagiert sich Gerlinde Kretschmann, Ehefrau des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, die selbst seit vielen Jahren begeisterte Chorsängerin ist. Entscheidende Kriterien bei der Bewerberauswahl sind die Qualität, die besonderen Merkmale des Ensembles und das Programm-angebot. Eine siebenköpfige Jury aus ZÜBLIN-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Kulturschaffenden wählt im Vorfeld der Preisverleihung drei Ensembles aus, die zum öffentlichen Preisträgerkonzert am 22.7.2017 im ZÜBLIN-Haus eingeladen werden. Dort zählt dann insbesondere der überzeugende und unterhaltsame Live-Auftritt. Das Publikum vergibt per Stimmabgabe die Platzierungen. Insgesamt wird an die drei Gewinnerensembles ein Preisgeld in Höhe von 9.000 € ausgeschüttet. Bewerbungen sind bis zum 31.3.2017 möglich. Die Ausschreibungsunterlagen können per E-Mail unter zueblinkulturpreis@puepcke.de angefordert werden.